EuGH Fünfte Kammer Urteil zitiert von 3

Richtlinie 2003/9/EG – Asylpolitik

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/9/EG – Asylpolitik – Asylbewerber – Aufnahme – Mindestnormen – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 26 der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten verstoßen, dass sie die Rechts und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (ABl. L 31, S. 18) nachzukommen