OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 11. Senat für Familiensachen

OLG Hamm – II-11 UF 210/06

Familienrecht Abgeändert

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Juli 2006 verkündete Urteil des Amts-gerichts – Familiengericht – Warendorf abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt,

1.

an den Kläger 594,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

über dem Ba¬siszinssatz seit dem 30. Dezember 2005 zu zahlen;

2.

weitere 58,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz seit dem 30. Dezember 2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten des

Revisionsverfahrens – trägt der Beklagte.