OLG Hamm – II-11 UF 210/06
Familienrecht Abgeändert
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Juli 2006 verkündete Urteil des Amts-gerichts – Familiengericht – Warendorf abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt,
1.
an den Kläger 594,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Ba¬siszinssatz seit dem 30. Dezember 2005 zu zahlen;
2.
weitere 58,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit dem 30. Dezember 2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten des
Revisionsverfahrens – trägt der Beklagte.