EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 1

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments

Densmore Ronald Dover gegen Europäisches Parlament

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments – Kontrolle der Verwendung der Vergütungen – Zulagen für parlamentarische Assistenz – Ausgabenbelege – Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung D (2009) 4639 des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. Januar 2009 wird für nichtig erklärt, soweit mit ihr die Rückforderung eines Betrags von 193 001 Pfund Sterling angeordnet wird.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Das Parlament und Herr Densmore Ronald Dover tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung D (2009) 4639 des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. Januar 2009 über die Rückforderung der dem Kläger als Vergütungen des Parlaments gezahlten Beträge