Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG findet auf den Fall eines zweiten …
Zivilrecht
Leitsatz
Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG findet auf den Fall eines zweiten Versäumnisurteils keine Anwendung, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat.