Vorläufige Einstellung des Verfahrens mit Geldbuße KI-Titel
§ 153 a II StPO · Einstellung des Verfahrens · Geldbuße
Strafrecht
Tenor
Das Verfahren gegen den Angeklagte wird vorläufig gem. § 153 a II StPO
eingestellt.
Dem Angeklagten wird aufgegeben, eine Geldbuße in Höhe von 500 € zugunsten des
S., E.-straße, A., Konto: IBAN: N01 bis zum 30.04.2025 zu zahlen.