EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 1

EAGFL – Abteilung Garantie

Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

EAGFL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Beihilfen für die Verarbeitung von Tomaten und zur Erzeugung von Olivenöl

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/536/EG der Kommission vom 22. Juli 2003 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 184, S. 42), soweit darin bestimmte von der Italienischen Republik für die Haushaltsjahre 1999–2002 getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden