Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, Beförderungsstellen in einem OLG-Bezirk "fliegend" in dem Sinne …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, Beförderungsstellen in einem OLG-Bezirk "fliegend" in dem Sinne auszuschreiben und zu besetzen, daß zunächst der am besten geeignete Bewerber im OLG-Bezirk ermittelt und die Beförderungsstelle sodann der Beschäftigungsbehörde des Ausgewählten zugeteilt wird.