EuGH Sechste Kammer Urteil

Richtlinie 2000/60/EG – Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2000/60/EG – Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor:

1) Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327, S. 1) nachzukommen