EuG Achte Kammer Beschluss zitiert von 1

Stellungnahme – Schadensersatzklage

Química Atlântica Lda gegen Europäische Kommission

Untätigkeitsklage – Stellungnahme – Schadensersatzklage – Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts – Unzulässigkeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Eine Entscheidung über den Streithilfeantrag der Timab Ibérica SL ist nicht erforderlich.

3. Die Química Atlântica L da trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Feststellung einer Untätigkeit der Kommission, die darin bestehen soll, dass sie es in rechtswidriger Weise unterlassen habe, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Kriterien der zolltariflichen Einreihung von Dicalciumphosphat zu harmonisieren, sowie Klage auf Erstattung der Differenz zwischen den Beträgen, die die Klägerin seit 1995 als Zölle hat abführen müssen, und den Beträgen, die sich aus der Anwendung des Satzes für die Tarifposition 28 35 25 90 auf die Einfuhr von Dicalciumphosphat aus Tunesien ergeben hätten, oder auf Schadensersatz in gleicher Höhe