EuGH Erste Kammer Urteil

Richtlinie 85/374/EWG – Haftung für fehlerhafte Produkte

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 85/374/EWG – Haftung für fehlerhafte Produkte – Haftung des Lieferanten eines fehlerhaften Produkts

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Königreich Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte verstoßen, dass es unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 dieser Richtlinie Bestimmungen erlassen und beibehalten hat, nach denen die Zwischenhändler in der Vertriebskette in gleicher Weise wie die Hersteller haften.

2. Das Königreich Dänemark trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ABl. L 210, S. 29) – Nationale Rechtsvorschriften, die vorsehen, dass der Zwischenhändler für ein fehlerhaftes Produkt in gleicher Weise wie der Hersteller haftet