Die Grundwasserförderung aus bestehenden Tiefbrunnen ist kein Eingriff im Sinne des § 7 Abs 1 NNatSchG …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Grundwasserförderung aus bestehenden Tiefbrunnen ist kein Eingriff im Sinne des § 7 Abs 1 NNatSchG (NatSchG ND ), so daß keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ( §§ 10 Abs 1, 12 Abs 1 NNatSchG (NatSchG ND )) angeordnet werden können.