BGH 5. Strafsenat Beschluss zitiert von 2

Vollendete Hehlerei durch Absetzen erfordert Absatzerfolg KI-Titel

BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 5 ARs 34/13

Strafrecht

Tenor

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu.

Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Gründe

1

Der 3. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:

2

„Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolges voraus.“

3

Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.

4

Der 5. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und hält an entgegenstehender eigener Rechtsprechung nicht fest. Basdorf Dölp König Berger Bellay