Außervertragliche Haftung – Gesundheitspolizei
Jürgen Gutknecht gegen Europäische Kommission
Außervertragliche Haftung – Gesundheitspolizei – Biozid-Produkte – Erfassung der auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe – Erlass von Verordnungen durch die Kommission nach der Richtlinie 98/8/EG – Kausalzusammenhang
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Jürgen Gutknecht trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der durch den rechtswidrigen Erlass verschiedener Verordnungen durch die Kommission gemäß der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (ABl. L 123, S. 1) oder, hilfsweise, durch das Versäumnis der Kommission entstanden sein soll, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Schutz der in Anwendung dieser Richtlinie gelieferten Daten zu gewährleisten