EuG Zweite Kammer Urteil

Außervertragliche Haftung – Gesundheitspolizei

Jürgen Gutknecht gegen Europäische Kommission

Außervertragliche Haftung – Gesundheitspolizei – Biozid-Produkte – Erfassung der auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe – Erlass von Verordnungen durch die Kommission nach der Richtlinie 98/8/EG – Kausalzusammenhang

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Jürgen Gutknecht trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der durch den rechtswidrigen Erlass verschiedener Verordnungen durch die Kommission gemäß der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (ABl. L 123, S. 1) oder, hilfsweise, durch das Versäumnis der Kommission entstanden sein soll, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Schutz der in Anwendung dieser Richtlinie gelieferten Daten zu gewährleisten