EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 2

Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren

Industrias Francisco Ivars, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster in Form eines mechanischen Untersetzungsgetriebes – Älteres Gemeinschaftsgeschmackmuster – Nichtigkeitsgrund – Fehlende Eigenart – Kein anderer Gesamteindruck – Art. 6 und Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Industrias Francisco Ivars, SL trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 16. März 2010 (Sache R 1337/2008-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Motive Srl und der Industrias Francisco Ivars, SL