Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren
Industrias Francisco Ivars, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster in Form eines mechanischen Untersetzungsgetriebes – Älteres Gemeinschaftsgeschmackmuster – Nichtigkeitsgrund – Fehlende Eigenart – Kein anderer Gesamteindruck – Art. 6 und Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Industrias Francisco Ivars, SL trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 16. März 2010 (Sache R 1337/2008-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Motive Srl und der Industrias Francisco Ivars, SL