Verordnung (EG) Nr. 2004/2003
Front national und andere gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union
Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 – Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung – Nichtigkeitsklage – Unzulässigkeitseinrede – Anfechtbarer Rechtsakt – Klagebefugnis – Unzulässigkeit – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2005 in der Rechtssache T-17/04 (Front national u. a./Parlament und Rat), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297, S. 1) als unzulässig abgewiesen wurde