BGH VII. Zivilsenat Beschluss

Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von 65.000 € KI-Titel

BGH, Beschluss vom 10. April 2024 - VII ZR 226/22

Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 8. November 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 65.000 €

Pamp Halfmeier Kartzke

Jurgeleit Sacher