VG Köln · Nordrhein-Westfalen 11. Kammer Beschluss

Der Kläger hat am 07.07.2010 die Klage zurückgenommen

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

1.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

2.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetz.

Gründe

2

Der Kläger hat am 07.07.2010 die Klage zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist das Verfahren einzustellen.

3

Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO.

4

Der festgesetzte Streitwert entspricht dem gesetzlichen Auffangstreitwert im Zeitpunkt der Klageerhebung (§ 52 Abs. 2 GKG).