Der Kläger hat am 07.07.2010 die Klage zurückgenommen
Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt
Tenor
1.
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
2.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetz.
Gründe
2
Der Kläger hat am 07.07.2010 die Klage zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist das Verfahren einzustellen.
3
Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO.
4
Der festgesetzte Streitwert entspricht dem gesetzlichen Auffangstreitwert im Zeitpunkt der Klageerhebung (§ 52 Abs. 2 GKG).