EuG Sechste Kammer Urteil

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Seven SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SEVEN FOR ALL MANKIND – Ältere Gemeinschafts- und internationale Bildmarken mit dem Wortelement "seven" – Relatives Eintragungshindernis – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. Januar 2010 (Sache R 1514/2008-2) wird aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Das HABM trägt die Kosten, die der Seven SpA durch das Verfahren vor dem Gericht und durch das Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

4. Die Seven for all mankind LLC trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Januar 2010 (Sache R 1514/2008-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Seven SpA und der Seven for all mankind LLC