EuGH Fünfte Kammer Urteil

Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie

Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland

Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie – Nichtumsetzung oder unterbliebene Mitteilung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (ABl. L 102, S. 15) nachzukommen