Betriebs(teil)übergang – Öffentlicher Dienst
Betriebs(teil)übergang - Öffentlicher Dienst - Entscheidung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Aufgehoben
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2012 - 4 Sa 1529/11 - aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 28. September 2011 - 4 Ca 211/11 Ö - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 8 AZR 1069/12 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).