OLG Düsseldorf – I-15 U 62/08
Zivilrecht
Tenor
Die Beklagte wird – nachdem die Kläger ihre Klage in Höhe eines Betrages von 700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. März 2007 zurückgenommen haben - in Abänderung des am 18. Februar 2008 verkündeten Urteils der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve auf ihr Aner-kenntnis vom 16. Juni 2009 hin verurteilt, an die Kläger 4.744,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. März 2007 zu zah-len.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 13 % den Klägern und zu 87% der Beklag-ten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: bis 5.500,00 €