OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Die Verpflichtung zur Wiederaufforstung, die Folge einer ungenehmigten Waldumwandlung ist, trifft auch dann …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Verpflichtung zur Wiederaufforstung, die Folge einer ungenehmigten Waldumwandlung ist, trifft auch dann den gegenwärtigen Grundstückseigentümer, wenn sein Rechtsvorgänger die Waldumwandlung vorgenommen hat.