BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 2
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Unterlassung der Veröffentlichung von Lehrerbewertungen im Internet - spickmich.de
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1 Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.