EuGH Sechste Kammer Urteil

Richtlinie 2004/48/EG – Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/48/EG – Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Das Königreich Schweden trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157, S. 45 und – Berichtigung – L 195, S. 16) nachzukommen