Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von über 120.000 € KI-Titel
BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - VII ZR 37/19
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 31. Januar 2019 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 7. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 122.715,05 €
Pamp Halfmeier Kartzke
Jurgeleit Sacher