Die Regierung Sierra Leones übt gegenwärtig eine effektive staatliche Gebietsgewalt nur in Teilen des Landes …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Regierung Sierra Leones übt gegenwärtig eine effektive staatliche Gebietsgewalt nur in Teilen des Landes, insbesondere im Großraum Freetown, aus.
2. Es bestehen keine ernsthaften Gründe für die Annahme, daß sierraleonischen Staatsangehörigen, die in ihr Heimatland abgeschoben werden, gegenwärtig und in absehbarer Zukunft wegen der Stellung eines Asylantrages in der Bundesrepublik Deutschland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art 3 EMRK (MRK) droht.