Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Rücknahme KI-Titel
Verwaltungsverfahren · Beschwerderücknahme · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung
Verwaltungsrecht
Tenor
Das Beschwerdeverfahren wird entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO eingestellt.
Der Antragsteller trägt gemäß § 155 Abs. 2 VwGO die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er die Beschwerde vom 14.03.2012 zurückgenommen hat.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren gemäß den §§ 53 Abs. 2, 52 Abs. 1 und 2 GKG auf 5000,-- Euro festgesetzt.
Gründe
1
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 3 S. 3 GKG).
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