EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 3

EAGFL – Abteilung Garantie

Großherzogtum Luxemburg gegen Europäische Kommission

EAGFL – Abteilung Garantie – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Maßnahmen der ländlichen Entwicklung – "Benachteiligte Gebiete" und "Landwirtschaftliche Umwelt" – Nationale Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen – Pauschale finanzielle Berichtigung

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/321/EG der Kommission vom 8. April 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 109, S. 35)