EuGH Urteil

Verpackungen für flüssige Lebensmittel

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verpackungen für flüssige Lebensmittel – Nichtumsetzung einer Richtlinie und unterbliebene Übermittlung der Programme

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

1) Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es weder die Programme aufgestellt und der Kommission mitgeteilt noch die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und mitgeteilt hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie 85/339/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über Verpackungen für fluessige Lebensmittel nachzukommen.

2) Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten des Verfahrens.