Einstellung eines Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von …
Einstellung eines Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des MaßstG sowie des FinAusglG 2005 zum Länderfinanzausgleich und zu Bundesergänzungszuweisungen nach Antragsrücknahme
Verfassungsrecht Erledigt/eingestellt
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
1
Die Antragsteller haben den Antrag, durch den das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, mit Schriftsatz vom 7. September 2017 zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen.