OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 27. Zivilsenat Schlussurteil zitiert von 1

OLG Hamm – 27 U 153/02

Zivilrecht Abgeändert

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juli 2002 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.950,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2001 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers der Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.