OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 4. Zivilsenat Anerkenntnisurteil zitiert von 1

OLG Hamm – 4 U 46/15

Zivilrecht Abgeändert

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.03.2012 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weitere 43.039,87 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.20111 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz und die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 83 % und die Beklagte zu 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert der Berufungsinstanz beträgt 258.239,20 €