Fehler bei der Paßform einer Zahnprothese, der Abstandshaltung des Unterkiefers zum Oberkiefer und der Form …
Zivilrecht
Leitsatz
1. Fehler bei der Paßform einer Zahnprothese, der Abstandshaltung des Unterkiefers zum Oberkiefer und der Form des okklusalen Kontakts sind nach Dienstvertragsrecht zu beurteilen.
2. DM 4000 Schmerzensgeld für eine fehlerhafte Zahnprothetik mit sich anschließender völlig neuer prothetischer Versorgung.