Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH
Smart Technologies ULC gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH – Absolutes Eintragungshindernis -Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Smart Technologies ULC trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. September 2009 (Sache R 554/2009-2) über die Anmeldung des Wortzeichens WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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