OVG NRW 18. Senat Beschluss

Einstellung des Antragsverfahrens mit Kostenübernahme KI-Titel

Antragsverfahren · Kostenübernahme · Einstellung · VwGO

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Antragsverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Antragsverfahrens­­ trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

­Dieser Beschluss ist unanfechtbar­ (§ 152 Abs. 1 VwGO).