EuGH Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Widerruf der Marktzulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Malathion enthalten

Cheminova A/S und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Widerruf der Marktzulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Malathion enthalten – Zulässigkeit – Dringlichkeit

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Cheminova A/S, die Cheminova Agro Italia Srl, die Cheminova Bulgaria EOOD, die Agrodan SA und die Lodi SAS tragen die Kosten.

3. Die European Crop Protection Association (ECPA) trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 4. Dezember 2007, Cheminova u. a./Kommission (T-326/07 R) – Cheminova A/S u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit dem ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2007/389/EG der Kommission vom 6. Juni 2007 über die Nichtaufnahme von Malathion in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (ABl. L 146, S. 19) zurückgewiesen wurde