Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen …
"Invest" Import und Export GmbH und Invest Commerce gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Rechtsmittel – Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Einfrieren von Geldern und Investitionsverbot betreffend die Bundesrepublik Jugoslawien – Verordnung (EG) Nr. 1147/2000 – Fumus boni iuris
Verfahren
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62000O0317
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. November 2000. - "Invest" Import und Export GmbH und Invest Commerce gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Einfrieren von Geldern und Investitionsverbot betreffend die Bundesrepublik Jugoslawien - Verordnung (EG) Nr. 1147/2000 - Fumus boni iuris. - Rechtssache C-317/00 P(R). Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-09541
Schlüsselwörter Verfahren - Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens - Voraussetzungen - Anwendung auf das Rechtsmittelverfahren (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 42 § 2 und 118)