Anrechnung von Auslieferungshaft auf Strafe KI-Titel
BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 5 StR 633/24
Strafrecht Revision verworfen
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 22. Juli 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1 : 2 angerechnet wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Cirener Gericke Köhler
Resch von Häfen