VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Abgesehen von der Gewährung von Prozesszinsen ist für Zinsansprüche aus öffentlichem Recht kein Raum, sofern …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Abgesehen von der Gewährung von Prozesszinsen ist für Zinsansprüche aus öffentlichem Recht kein Raum, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.