EuG Fünfte Kammer Beschluss zitiert von 1

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Akissi Danièle Boni-Claverie gegen Rat der Europäischen Union

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Angesichts der Lage in Côte d’Ivoire erlassene restriktive Maßnahmen – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Verspätung – Offensichtliche Unzulässigkeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Frau Akissi Danièle Boni-Claverie trägt ihre eigenen Kosten.

3. Die Anträge, im beschleunigten Verfahren und mit Vorrang zu entscheiden, sind erledigt.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire (ABl. L 11, S. 36) sowie der Verordnung (EU) Nr. 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire (ABl. L 11, S. 1), soweit sie die Klägerin betreffen