1. Der Antragsgegner verpflichtet sich, an die Antragstellerin für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung (17.12.2003) bis einschließlich Dezember 2004 einen monatlichen Unterhalt von 342 € zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.