OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 27. Zivilsenat Beschluss

OLG Köln – 27 UF 230/04

Familienrecht

Tenor

V e r g l e i c h :

1. Der Antragsgegner verpflichtet sich, an die Antragstellerin für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung (17.12.2003) bis einschließlich Dezember 2004 einen monatlichen Unterhalt von 342 € zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.