OLG Köln – 13 U 33/01
Zivilrecht Abgeändert
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.12.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 53/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.223,74 DM nebst 6 % Zinsen seit dem 26. März 1999 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger 95 % und die Beklagte 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 84.913,58 DM.