OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 13. Zivilsenat Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

OLG Köln – 13 U 33/01

Zivilrecht Abgeändert

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.12.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 53/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.223,74 DM nebst 6 % Zinsen seit dem 26. März 1999 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger 95 % und die Beklagte 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 84.913,58 DM.