EuG Erste Kammer Urteil zitiert von 2

Widerspruchsverfahren um Markenrechte KI-Titel

Markenrecht · Widerspruchsverfahren · Harmonisierungsamt

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. Februar 2007 (Sache R 302/2005-4) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Aventis Pharma SA.

3. Die Nycomed GmbH trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Februar 2007 (Sache R 302/2005-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Altana Pharma AG und der Aventis Pharma SA

Angaben zur Rechtssache

>lt>10