BGH 6. Strafsenat Beschluss

Anstiftung zum besonders schweren Raub mit gefährlicher Körperverletzung KI-Titel

BGH, Beschluss vom 2. April 2024 - 6 StR 58/24

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 13. Oktober 2023 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte der Anstiftung zum tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung begangenen besonders schweren Raub schuldig ist.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.