Die Regelung über die Strafverfolgung wegen Verfassungsbruchs in Art. 147 Abs. 2 HV und die dazu ergangenen …
Verfassungsrecht
Leitsatz
Die Regelung über die Strafverfolgung wegen Verfassungsbruchs in Art. 147 Abs. 2 HV und die dazu ergangenen Verfahrensvorschriften der §§ 38 ff. StGHG sind durch die bundesrechtliche Vorschrift des § 6 EGStPO gegenstandslos geworden (vgl. StGH-Beschluß vom selben Tage - P.St. 1082 -, m.w.N.).
Permalink
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022195