EuG Beschluss zitiert von 1

Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb

Éditions Odile Jacob SAS gegen Europäische Kommission

Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Unternehmenszusammenschluss – Entscheidung, mit der der Zusammenschluss unter der Bedingung der Weiterveräußerung von Vermögenswerten für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Nichtigerklärung der ursprünglichen Entscheidung der Kommission über die Zulassung des Erwerbers der weiterveräußerten Vermögenswerte durch das Gericht – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses, mit dem derselbe Erwerber erneut zugelassen wurde – Fehlende Dringlichkeit – Interessenabwägung

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C (2011) 3503 der Kommission vom 13. Mai 2011 über die Zulassung der Wendel Investissement SA als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den EWR (Sache COMP/M.2978 – Lagardère/Natexis/VUP) weiterveräußerten Vermögenswerte