LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Bei der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Versicherten gibt es keine Bindungs- und …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Bei der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Versicherten gibt es keine Bindungs- und Feststellungswirkung zwischen dem Rentenversicherungsträger und der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK). Jedoch ist eine gleiche Beurteilung bei Vorliegen desselben Sachverhalts angezeigt und wünschenswert (§ 2 Abs 2 Buchst a GAL iVm § 1247 Abs 2 RVO ).

2. Dies gilt insbesondere bei einem 63jährigen Landwirt mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, wenn die Annahme der Erwerbsunfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger nicht auf willkürlichen oder sachfremden Erwägungen beruht und sich vertreten läßt.