Der Senat hält unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse an seiner Rechtsprechung fest, daß ab dem Beginn des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Der Senat hält unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse an seiner Rechtsprechung fest, daß ab dem Beginn des Jahres 1994 tamilische Volkszugehörige einer gruppengerichteten Verfolgung nicht ausgesetzt sind.
2. Für vorverfolgt ausgereiste tamilische Volkszugehörige der Altersgruppe der 14- bis 35jährigen besteht - weiterhin - eine hinreichende Sicherheit vor Verfolgung nicht, sofern ein Angehöriger dieser Alters- und Bevölkerungsgruppe nicht im oder in einem Familienband nach Sri Lanka zurückkehrt oder keine vergleichbaren persönlichen Bindungen bestehen.