VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann sich auch aus einer Vielzahl von geringfügigen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann sich auch aus einer Vielzahl von geringfügigen Verstößen ergeben.

2. Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es bei der Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung an; ein nachträgliches Wohnverhalten kann nicht berücksichtigt werden.