Rechtsnatur und Abgrenzung des Folgenbeseitigungsanspruches.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Rechtsnatur und Abgrenzung des Folgenbeseitigungsanspruches.
2. Dem Anschluß- und Benutzungszwang steht das Korrelat ein Recht des betreffenden Bürgers auf Anschluß und Benutzung gegenüber.
3. Zur Rechtsnatur der Kanalanschlußkosten.