VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Rechtsnatur und Abgrenzung des Folgenbeseitigungsanspruches.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Rechtsnatur und Abgrenzung des Folgenbeseitigungsanspruches.

2. Dem Anschluß- und Benutzungszwang steht das Korrelat ein Recht des betreffenden Bürgers auf Anschluß und Benutzung gegenüber.

3. Zur Rechtsnatur der Kanalanschlußkosten.